Hier im Forum kommt es immer wieder zu Fragen und Missverständnissen bezüglich des Themas, in welchem Alter man mit wem Sex haben darf. Die folgenden Ausführungen sollen etwas Klarheit schaffen - sie beziehen sich aber nur auf die Gesetzeslage in Deutschland. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Wichtig: Im Folgenden geht es nur um einvernehmliche Sexualkontakte. Einvernehmlich sind Sexualkontakte nicht mehr, wenn dabei Drohungen, Zwang oder Gewalt ausgeübt werden. Zunächst müssen folgende Altersgruppen unterschieden werden:
Zu Beachten sind die jeweiligen Hinweise, die mit dem Symbol angezeigt werden. Trifft die Alterskonstellation so auf dich und deinen Partner zu, dann lies den Text zu dem entsprechenden Symbol:
Hier ist einvernehmlicher Sex erlaubt.
Zu u-14 und u-14: Sind Person A und Person B unter 14 Jahre alt, so kann keiner der beiden bestraft werden, da sie noch nicht strafmündig sind (vgl. §§ 19, 46 Abs. 1 StGB). Im Grunde also erlaubt.
Zu 14-15 und ü-21: Sexuelle Handlungen sind dann verboten, wenn der Täter (immer der Ältere) die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt (§ 182 Abs. 3 StGB). Unter der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung versteht man eine untypische, altersbedingte Unreife, die im Einzelfall vom Gericht festgestellt werden muss. Diese ist also nicht standardmäßig gegeben und ergibt sich nicht allein aus dem Alter des der jüngeren Person! Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung liegt vor, wenn sich die 14- bis 15-jährige Person in einem geistigen Entwicklungsstand befindet, der es ihr ermöglicht, die Folgen der sexuellen Handlung und dadurch drohende Gefahren zu erkennen.1
Sexuelle Handlungen sind dann verboten, wenn dafür ein Entgelt entrichtet wird (§ 182 Abs. 2 StGB). Unter Entgelt versteht man jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung (§ 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB). Darunter fallen beispielsweise Geldzahlungen, Geschenke, eine Übernachtungsmöglichkeit, eine warme Mahlzeit oder das Übernehmen von sonstigen Kosten. Hierbei muss das Entgelt aber in direktem Austausch zur sexuellen Handlung stehen! Das heißt, dass auch Vermögensvorteile nicht als Entgelt betrachtet werden, wenn diese lediglich dazu dienen, den Kontakt zur anderen Person im Allgemeinen aufrecht zu erhalten2. Beispiel: Wenn du mit deinem Freund ins Kino gehst, du den Eintritt bezahlst, er übernachtet bei dir und ihr habt dann Sex, musst du dir keine Sorgen machen, da dies kein direkter Austausch im Sinne einer Gegenleistung ist. Der Täter ist auch hier die ältere Person.
Sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren sind generell verboten! Diese gelten als sexueller Missbrauch von Kindern und sind somit strafbar nach § 176 StGB. An der Strafbarkeit ändert sich nichts, wenn die jüngere Person sich mit dem Sex einverstanden erklärt hat oder sogar den Sexualkontakt selber gesucht hat. Der Täter ist hier immer die ältere Person.Wenn Person A beispielsweise 13 Jahre alt ist und Sex mit Person B hat, spielt es grundsätzlich für die Strafbarkeit von Person B keine Rolle, ob sie erst 14 oder schon 30 Jahre alt ist. Bei solchen Sexualkontakten, die altersgemäße Erfahrungen vermitteln (also z.B. ein 13-Jähriger mit einem 14-Jährigen), wird aber höchstwahrscheinlich von Strafe abgesehen und ein mögliches Verfahren eingestellt3.
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1 StV 2008, 238 (239); BayObLG NStZ 1995, 500 (501).
2 BGHSt 42, 399 (402).
3 Frommel, Monika, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.), Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 2, 3. Aufl. 2010, § 176, Rn. 10.